Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Felgen Zentrum Laufen – Proment GmbH – Oberflächentechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Proment GmbH im Bereich Oberflächentechnik, insbesondere:
- Pulverbeschichtung
- Nasslackierung
- Entlackung
- Oberflächenvorbehandlung
- Sandstrahlen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Proment GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Kalkulationen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Informationen über:
- Material
- Oberflächenzustand
- Beschichtungssystem
- Stückzahlen
Sollten sich während der Bearbeitung andere Voraussetzungen ergeben, kann eine Nachkalkulation erfolgen.
3. Anlieferung und Transport der Bauteile
Der Auftraggeber hat die Bauteile transportgerecht und staplerfähig anzuliefern.
Die Ware muss auf geeigneten Paletten, Gestellen oder Transportmitteln angeliefert werden.
Die Verpackung muss so ausgeführt sein, dass:
- eine Be- und Entladung mittels Gabelstapler möglich ist
- ein sicherer Transport und Rückversand gewährleistet ist
Eine Anlieferung, bei der die Ware ausschließlich manuell entladen werden kann, ist nicht vorgesehen und kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Der Auftraggeber hat ausreichend Paletten oder geeignete Verpackungseinheiten zur Verfügung zu stellen, damit auch der Rücktransport ordnungsgemäß erfolgen kann.
Bei ungeeigneter Verpackung oder Transportfähigkeit ist die Proment GmbH berechtigt:
- die Annahme zu verweigern oder
- eine Neuverpackung auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen.
4. Zustand der angelieferten Teile
Die zu beschichtenden Teile müssen im folgenden Zustand angeliefert werden:
- fettfrei
- ölfrei
- silikonfrei
- frei von Schmutz, Staub oder Rückständen
- frei von Kleberesten, Markierungen oder Beschriftungen (z. B. Edding)
Sind Nacharbeiten erforderlich, werden diese gesondert berechnet.
5. Aufhängung der Bauteile
Alle Teile müssen über geeignete Aufhängebohrungen oder Aufhängemöglichkeiten verfügen.
Diese müssen so ausgeführt sein, dass ein fachgerechter Beschichtungsprozess möglich ist.
Falls keine geeigneten Aufhängemöglichkeiten vorhanden sind, kann die Proment GmbH:
- den Auftrag ablehnen oder
- nach Rücksprache Bohrungen vornehmen.
Dadurch entstehende Kosten werden gesondert berechnet.
6. Zusatzarbeiten und Mehraufwand
Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden separat berechnet.
Hierzu gehören insbesondere:
- Entfernen von Beschriftungen oder Markierungen
- Reinigen und Entfetten
- Bohren von Aufhängelöchern
- Nachsortieren von Bauteilen
- Umpacken oder Neuverpacken
- Abstimmungen mit dem Auftraggeber
- zusätzliche Vorarbeiten
Der hierfür entstehende Arbeitsaufwand wird mit 100,00 € pro Stunde berechnet.
7. Oberflächenvorbereitung
Die Qualität einer Beschichtung hängt wesentlich von der Beschaffenheit der Oberfläche ab.
Die Proment GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch folgende Ursachen entstehen:
- mangelhafte Materialqualität
- Fremdvorbehandlungen
- Rückstände auf der Oberfläche
- Materialausgasungen
- Oberflächenfehler
8. Ausschluss der Gewährleistung
Für folgende Bauteile oder Oberflächen kann keine Gewährleistung auf Haftung oder Beschichtungsqualität übernommen werden:
- verzinkte Bauteile (z. B. feuerverzinkt oder galvanisch verzinkt)
- Bauteile mit Altbeschichtungen oder Altlacken
- Bauteile mit unbekannter Beschichtungshistorie
- Bauteile mit fremder Oberflächenvorbehandlung
- Bauteile mit Materialausgasungen
- Mischchargen unterschiedlicher Materialien
Die Beschichtung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.
9. Farbabweichungen und technische Toleranzen
Geringfügige Farbabweichungen innerhalb eines Farbtons (z. B. RAL-Farben) sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
Ebenso stellen folgende Punkte keinen Reklamationsgrund dar:
- Aufhängepunkte
- Kontaktstellen
- geringfügige Schichtdickenabweichungen
- leichte Strukturunterschiede
10. Entlackung von Bauteilen
Bei Entlackungsarbeiten gelten folgende Besonderheiten:
- Die Zusammensetzung vorhandener Beschichtungen ist vor Beginn der Arbeiten häufig nicht vollständig bekannt.
- Insbesondere bei Epoxidbeschichtungen oder mehrschichtigen Lackaufbauten kann es vorkommen, dass eine chemische Entlackung nicht vollständig ausreicht.
In solchen Fällen kann eine zusätzliche mechanische Behandlung erforderlich werden, beispielsweise:
- Sandstrahlen
- Nachstrahlen
- mechanische Nachbearbeitung
Diese Arbeiten werden als zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet.
Eine vollständige Entfernung aller Beschichtungsschichten kann nicht in jedem Fall garantiert werden.
11. Haftung
Die Haftung der Proment GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die maximale Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
12. Lieferzeiten
Lieferzeiten gelten als unverbindliche Richtwerte.
Verzögerungen können entstehen durch:
- Materialbeschaffenheit
- Zusatzarbeiten
- technische Probleme
- fehlende Informationen des Auftraggebers
13. Verpackung und Versand
Verpackung erfolgt nach betrieblichen Standards der Proment GmbH.
Zusätzliche Verpackung kann gesondert berechnet werden.
Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14. Zahlung
Rechnungen der Proment GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung und Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Proment GmbH.
Bei Zahlungsverzug ist die Proment GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen.
Die Proment GmbH behält sich das Recht vor, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
Bei Neukunden behält sich die Proment GmbH vor, Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Vorauszahlung auszuführen.
Erfolgt die Zahlung durch den Auftraggeber mehrfach verspätet oder kommt es wiederholt zu Zahlungsverzug, ist die Proment GmbH berechtigt, zukünftige Aufträge nur noch gegen Vorkasse oder Vorauszahlung anzunehmen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle bearbeiteten und gelieferten Waren Eigentum der Proment GmbH.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Proment GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Haftungsbegrenzung pro Bauteil
Die Haftung der Proment GmbH für Schäden an angelieferten Bauteilen ist auf den tatsächlichen Auftragswert der Bearbeitung begrenzt.
Unabhängig davon beträgt die maximale Haftung pro Bauteil höchstens 500,00 €.
Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Ausgasungen bei Guss- und verzinkten Bauteilen
Bei Bauteilen aus Gussmaterialien, verzinkten Oberflächen oder porösen Werkstoffen kann es während des Beschichtungsprozesses zu sogenannten Ausgasungen kommen.
Diese können zu:
- Blasenbildung
- Kratern
- Poren oder Oberflächenstörungen
führen.
Diese Erscheinungen sind materialbedingt und technisch nicht vollständig vermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
20. Korrosionsschutz und Beschichtungsgarantie
Pulverbeschichtungen und Nasslackierungen dienen dem Oberflächenschutz und der optischen Gestaltung, jedoch wird keine Garantie für dauerhaften Korrosionsschutz übernommen, sofern keine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Systembeschichtung vorliegt.
Der tatsächliche Korrosionsschutz ist abhängig von:
- Materialbeschaffenheit
- Vorbehandlung
- Einsatzbedingungen
- mechanischer Beanspruchung
- Umwelteinflüssen
Eine Gewährleistung für Korrosionsbeständigkeit wird daher nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
21. Lagerung und Abholung der Ware
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bearbeiteten Bauteile zeitnah nach Fertigstellung abzuholen.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung, ist die Proment GmbH berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
Die Lagerkosten betragen 5,00 € pro Palette und Kalendertag oder nach tatsächlichem Lageraufwand.
Nach angemessener Fristsetzung kann die Proment GmbH die Ware auf Kosten des Auftraggebers versenden oder anderweitig einlagern.
22. Reklamationen
Der Auftraggeber hat die gelieferten oder abgeholten Bauteile unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung oder Abholung schriftlich gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als ordnungsgemäß abgenommen.
Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung, sofern der Mangel nur einen Teil der Lieferung betrifft.
23. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert pro Auftrag beträgt 110,00 € netto.
Wird dieser Betrag durch den tatsächlichen Leistungsumfang nicht erreicht, wird der Mindestauftragswert berechnet.