Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. David Springer, FELGEN-ZENTRUM LAUFEN, D 83410 Laufen, Hauspoint 11
Diese AGBs gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Für Vereinbarungen und Nebenabreden gilt ausschließlich die Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Preise und Zahlungen:
Die Angebots- und Lieferpreise verstehen sich ab Werk exklusive Verpackung und Versand.
Es sind feste Preise vereinbart. Preiserhöhungen können durch von uns nicht beeinflussbare Umstände eintreten, wie erhöhte Steuern ,Zölle usw. Sollte sich der Preis um mehr als 20% erhöht haben, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Akzeptiert der Käuferunseren am Tag der Lieferung gültigen Preis nicht, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
Wir können Teillieferungen leisten und bei Auslieferung getrenntberechnen.
Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich gilt Zahlung bei Warenübergabe. Bei Warenausgang ohne Bezahlung gelten 10 Tage Zahlungsziel ohne Skontoabzug. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen, zuzüglich 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Lieferung, Versand, Verpackung und Gefahr:
Unsere Lieferungen erfolgen unfrei. Kosten für Verpackung, Versand und das Risiko des Warenverlusts während des Transports trägt der Besteller.
Schadensersatzansprüche aus Schäden oder Verlusten an uns zur Bearbeitung übergebenen Erzeugnissen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht unserseits durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verursacht wurde.Liefertermine:
Die vereinbarten Liefertermine sind schriftlich festgehalten und können von uns ohne Angabe von Gründen um bis zu 14 Tage verlängert werden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten kann sich die Lieferung in angemessenem Umfang verlängern. Wird durch o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der vereinbarten Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 4 Wochen dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hierauskeine Schadensersatzansprüche herleiten.
Nichterfüllung des Bestellers :
Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet oder die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, das Material gegen Begleichung der Rechnung abnimmt. Fertiggestellte Arbeiten können nicht länger als eine Woche gelagert werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Lagerkosten in der Höhe von 5% der Rechnungssumme pro Monat zu verrechnen, bzw. vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Erhebung von Mängelrügen :
Bei offensichtlichen Mängeln müssen Anzeigen an uns unverzüglich mit der Bezeichnung der Mängel erhoben werden, spätestens jedoch eine Woche nach Ablieferung der Ware. Diese Mängelrügen müssen auf jeden Fall vor dem Beginn der Bearbeitung der Ware durch Sie erfolgen(z.B Reifenmontage auf Felgen). Außerdem muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Falls an den beanstandeten Gegenständen entgegen dem eigentlichen bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Besteller oder Dritte Veränderungen vorgenommen werden oder die beanstandeten Gegenstände mit mangelhaftem Werkzeug oder durchunqualifiziertes Personal bearbeitet wurden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemäße Ausführung unsererseits beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit behoben. Hierzu ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Wird mangelhaftes Material vom Besteller angeliefert und sind dadurch bedingt unsererseits Leistungen über den vertraglichen Leistungsumfang hinaus notwendig, sind vom Besteller die über den vereinbarten Preis hinaus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen, nach Hinweis unsererseits über die voraussichtliche Höhe dieser Mehrkosten.
Sofern die Kosten der Hin- und Rückfracht von uns getragen werden, bestimmen wir die Art der Verpackung und den billigsten Transport. Alle weitergehenden Ansprüche, auch der Anspruch auf entgangenen Gewinn, auf Schadensersatz, auf Ersatz von unbrauchbar gewordenen Material, sowie der Anspruch auf Ersatz von Montage und Demontage sowie Verzugsstrafe sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche für etwaigen bei der Bearbeitung entstandenen Ausschuss durch Formveränderungen, Risse oderdergleichen, ferner für evtl. Beeinträchtigungen der Maß- und Paßgenauigkeit beweglicher Teile sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Für die Lichtbeständigkeit von Einfärbungen wird nur Gewähr gegeben nach Maßgabe der Lichtechtheitswerte der Farbwerke / Farbenhersteller der von uns verwendeten Farben, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbunterschiede, auch bei Eigenfärbungen, sind im Rahmen der DIN zulässig.
Rücktritt, Schadensersatzansprüche :
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem mit uns geschlossenen Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt.
Gefahrenübergang und Entgegennahme :
Die Gefahr geht spätestens mit dem Zeitpunkt der Abholung, Lieferung oder Absendung der Lieferteile auf den Besteller über. Wen sich der Versand bedingt durch Verschulden des Bestellers verzögert, geht das Risiko ab der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf Kosten des Bestellers gegen alle möglichen Risiken versichert. Der Besteller trägt die ab Anzeige der Versandbereitschaft durch Lagerung entstehenden Kosten. Bei Einlagerung in unserem Werk 5,0 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Der Besteller hat bei Auftrag der Versendung auf seine Kosten den genauen Versandweg anzugeben. Ohne genaue Angabe des Frachtführers seitens des Bestellers ist uns die Wahl überlassen. Die Versendung der Ware erfolgt bei von uns zu bestimmender Schutzverpackung an einen von uns im Namen des Bestellers zu beauftragenden Frachtführer. Eventuelle Transportschäden sind unmittelbar gegen den Frachtführer geltend zu machen hat.
Hochglanzverdichten Gewährleistung:
Beim Hochglanzverdichten erlischt die Straßenverkehrssicherheit, da beim vorbereiten zum verdichten der Felge Material abgenommen wird.
Auch die Oberfläche rundungen usw. werden bei diesem Vorgang verändert und wird dadurch von uns keine Gewährleistung gegeben.
Der Besteller nimmt dieses Risiko bei der Auftragsvergabe in Kauf.
Gewährleistung:
Wir gewährleisten, dass unsere Arbeiten frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach dem Empfang zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns innerhalb 5 Werktagen Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der beider Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können und sich später zeigen, müsse unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt vor allem bei unsachgemäßer Montage oder Behandlung (z.B. Reifenmontage). Mängel werden von uns durch kostenlose Nacherfüllung behoben. Hierzu ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Kosten der Hin- und Rückfracht von uns getragen werden, bestimmen wir die Art der Verpackung und den Transport. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Für die Beschichtung auf bereits beschichteten Flächen kann ohne Vorbehandlung keine Gewährleistung übernommen werden. Bei feuerverzinkter Ware wird aufgrund des von uns nichtbeeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt, insbesondere Ausgasung, Haftungsstörungen und raue Oberfläche können nicht als Reklamation anerkannt werden. Zunderschichten sind kein optimaler Haftgrund und sind durch den Besteller durch geeignete Maßnahmen zu entfernen. Eine Hinweispflicht unsererseits besteht nicht. Die Verarbeitung erfolgt laut Angebot. Bei Anlieferung von vorkorrodiertem, verzundertem Material kann ohne kostenpflichtige Vorbehandlung ebenfalls keine Gewährleistung übernommen werden. Für etwaige bei der Bearbeitung entstandenen Ausschuss oder Formveränderung aufgrund des Einbrennvorgangs, Risse oder dergleichen, ferner für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß-oder Passgenauigkeit beweglicher Teile, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Für die Lichtbeständigkeit von Farbtönen wird keine Gewährleistung übernommen. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen, auch bei Eigentönungen, sind zulässig. Für Oberflächenfehler in der Beschichtung, die Ihre Ursache im Anlieferungszustand des Grundmaterials haben, wird keine Haftung übernommen. Für Fehlbeschichtungen und sonstige Fehler, die aufgrund nicht ausreichender Anlieferungspapiere oder unklarer Kennzeichnungen der zu beschichtenden Ware entstehen, lehnen wir jede Haftung ab. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
Pfandrecht und Sicherungseigentum:
Anden uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen haben wir ein gesetzliches Pfandrecht, das wir gegen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller geltend machen können. Wir behalten uns das Recht an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen ist unser Hauptsitz.
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus dem Liefervertrag über dessen Entstehen und Wirksamkeit ist das zuständige Amtsgericht Laufen, bei Auslandslieferungen gilt Gerichtsstand Laufen.
Die Werbung ist nur für Deutschland und schließt alle anderen Länder bzw. EU Länder aus.
Diese AGB`s sind Grundlage jeglicher Leistung unseres Unternehmens und werden ausdrücklich bei jedem Auftrag vom Besteller anerkannt. Die AGBs sind auf unserer Homepage www.felgen-zentrum.comersichtlich und in unserer Firma ausgehängt.